Bürgerinitiative Flugverkehrsbelastung Landkreis Waldshut e.V.

Forderungen

 

Stand: 29-04-2005


 

1.

Begrenzung der Zahl der Anflüge unter Flugfläche 120 auf ein Drittel der Gesamtzahl aller Anflüge mit einer maximalen Obergrenze von 80 000 Anflügen pro Jahr über deutsches Gebiet

2.

Beschränkung der Anflüge von Norden an Wochenenden und Feiertagen, Beginn am Wochenende jeweils freitags 20.00 Uhr bis zum folgenden Montag 07.00 Uhr (feiertags entsprechend, vom Vorabend bis zum Morgen des  folgenden Werktages)

3.

Auflösung aller Warteräume für Kloten über deutschem Hoheitsgebiet

4.

Verteilung der Anflüge auf die Pisten 14 und 16 sollte 2/3 zu 1/3 sein

5.

Anflughöhe nur so niedrig wie für Anflug auf Piste 14 oder 16 unabdingbar

6.

Anflüge aus Osten auf Piste 28 müssen möglichst frühzeitig und ohne Nutzung deutschen Hoheitsgebietes zum Flughafen geführt werden

7.

Abflugverfahren von den Pisten 32 und 34 sind so festzulegen, dass die Flüge mindestens 3NM südlich der deutsch-schweizerischen Grenze weiterführen und nicht unterhalb Flugfläche 120 in deutsches Gebiet einfliegen

8.

Mindesthöhe für Überflüge zwecks Landung in Kloten von Flugfläche 200

9.

Übernahme der Flugsicherung durch DFS über deutschem Hoheitsgebiet, bzw. verfassungsgemäße Wahrnehmung durch eine zwischenstaatliche Organisation

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